Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen


Volltext

Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.


Zuständigkeit

Jugendamt


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 24.10 - Stralsund
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Fachgebiet 24.20 - Grimmen
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Fachgebiet 24.30 - Rügen
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt