Hilfen zur Erziehung durch Unterstützung eines Erziehungsbeistandes oder Betreuungshelfers beantragen


Volltext

Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
Mögliche Hilfen sind: 

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 24.10 - Stralsund
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Fachgebiet 24.20 - Grimmen
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Fachgebiet 24.30 - Rügen
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt