Lebensmittelsicherheit überwachen


Volltext

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen risikobasiert die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Produktions- und Handelsstufen vom Primärerzeuger, Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden auch amtliche Proben entnommen.

Verbraucherbeschwerden lassen sich in vielen Fällen im Gespräch mit dem Einzelhandelsbetrieb, bei dem das betreffende Erzeugnis/Produkt erworben wurde, klären.

Verbraucherhinweise auf mögliche gesundheitsgefährdende Verstöße beim Umgang und Inverkehrbringen von Lebensmitteln können dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden. Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass ein erworbenes Erzeugnis/Produkt nicht sicher, das heißt gesundheitsgefährdend sein könnte, kann dieses Erzeugnis/Produkt als Beschwerdeprobe zur amtlichen Untersuchung über das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesandt werden. Nähere Angaben und Belege über Zeitpunkt und Ort des Erwerbs sind in solchen Fällen sehr hilfreich.

 


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren fallen für Lebensmittelunternehmen im Falle von Nachkontrollen, weiteren zusätzlichen Tätigkeiten sowie teilweise im Falle von Untersuchungen bestimmter Proben (Anlassproben) an. Die Gebühren richten sich jeweils nach Zeitaufwand beziehungsweise nach Art und Umfang der Probenuntersuchung.

Für Leistungen im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung richtet sich die Gebühr nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand.


Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt