Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
102 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
124 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
69.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
91.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

Gebühr
36 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
49 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse


Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.


Volltext

Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.


Hinweise (Besonderheiten)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703