Reisepass für Vielreisende beantragen


Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:


Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Geltungsdauer:


Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.07.2022

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts


Zuständigkeit

Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden


Zuständige Stelle(n)