Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Änderungen mitteilen


Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs sind der Unterhaltsvorschussstelle alle wichtige Änderungen mitzuteilen. Dazu zählen Änderungen,die zur Berechnung den Anspruch wichtig sein können.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 UVG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Gemäß § 5 UVG sind ausgezahlte Leistungen für die Kalendermonate, in denen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen, zu ersetzen.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Zuständigkeit

Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.20 - Unterhaltsvorschuss
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt