Reisepass: Zweitpass beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
32 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass


Hinweise (Besonderheiten)

Expresspass und vorläufiger Reisepass:

Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.


Volltext

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703