Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.09.2022

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen (§ 24 LuftVG, § 75 LuftVZO)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Volltext

Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.

Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.

Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.


Voraussetzungen


Zuständigkeit


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Torsten Butzin (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-15630