Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.10.2022;17.04.2024

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Volltext

Als Arbeitgeberin beziehungsweise als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen. 

Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Landesamt für Gesundheit und Soziales


Hinweise (Besonderheiten)

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. 
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt. 
Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Für diesen Online-Dienst können einzelne Bundesländer eine Mitnutzung beantragen
 

Es gibt gemäß Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit, dass in einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden können, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Dies beinhaltet auch die Möglichkeit die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienst vorhanden: Nein


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
 


Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt