Handwerksrolle: Adressänderung einer Betriebsstätte mitteilen


Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

06.12.2022

Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt