Schuldnerverzeichnis einsehen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

12.04.2022;17.10.2024

Gebühr

Gebühr
4.5 EUR (FIX)

Für die Einsicht entsteht je übermitteltem Datensatz eine Gebühr in Höhe von EUR 4,50. Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist. Die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ist kostenfrei.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

;

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Volltext

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.


Verfahrensablauf

Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

Registrierung durch andere Personen:

Freischaltung:

Anmeldung nach dem Freischalten:

Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Zuständigkeit

Zentrales Vollstreckungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern: Amtsgericht Neubrandenburg


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Neubrandenburg
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 15-18
17033 Neubrandenburg