Geldwäscheprävention: Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz melden (Whistleblower-System)


Volltext


Handlungsgrundlage(n)

§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz  können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

Schriftlicher Ablauf:


Bearbeitungsdauer

Dauer: bis 8 Wochen

Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare

Keine


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

WM M-V


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat V 420 - Gewerberecht
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt