Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen): Aufstiegserlaubnis beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.05.2025;27.11.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand zum Einflug in das geografische Gebiet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" -  "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind   mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:

Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:

In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:

Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständigkeit

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Welche Landesluftfahrtbehörde für die Genehmigung zum Einflug in geografische Gebiete zuständig ist, richtet sich nach dem Flugort der Drohne und nicht etwa nach Ihrem Firmen- oder Wohnsitz.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt