Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

20.04.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Gilt für die Einbürgerung pro Person, auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer sind Sie,

Den gleichen Status haben Sie auch, wenn Sie Kind einer heimatlosen Ausländerin oder eines heimatlosen Ausländers sind und sich am 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.

Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder werden auf Antrag miteingebürgert, auch wenn diese noch nicht so lange in Deutschland leben wie Sie.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt