Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

05.02.2026;09.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes


Ansprechpunkt

die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde


Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt