Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Anhörung


Volltext

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Über folgenden Link kann der Anhörungsbogen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren online ausgefüllt werden:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten


Voraussetzungen

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

24.05.2022

Zuständigkeit

Ordnungsbehörde, die den Bescheid versandt hat


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-131
Telefax 038322 54-703

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703

Team 31.22 - Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt