Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen


Volltext

Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.

Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 300 - Hochschulrecht, Personal- und Gleichstellungsangelegenheiten, Prüfungswesen, Private Hochschulen, Studierendenwerke, Akademische Grade, Unternehmen der Hochschulen
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt