Besonderer Kündigungsschutz: Zulässigkeitserklärung der Aufhebung beantragen


Volltext

Möchten Sie Beschäftigten kündigen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, müssen Sie vor der Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beantragen.

Folgende Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz:

Beachten Sie die Besonderheiten der unterschiedlichen Kündigungsschutzregeln bei diesen Personengruppen:

Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Zustimmung nur, wenn ein belegbarer Kündigungsgrund nachgewiesen werden kann. Falsche Angaben in Ihrem Antrag können zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Das zuständige Amt kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt.


Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Antrags und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern.


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.


Weiterführende Informationen


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt