Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen


Volltext

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.


Handlungsgrundlage(n)

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV


Erforderliche Unterlagen

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

Gebührenrahmen in Mecklenburg-Vorpommern: 100 bis 750 Euro


Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.


Weiterführende Informationen


Zuständige Stelle(n)