Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen


Volltext

Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Die Bauherrschaft muss die Unterstützung durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassende (zum Beispiel Architektin/Architekt oder Bauingenieurin/Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

Die Genehmigungsfreistellung ist gebührenpflichtig.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbeohörde stellt die Unterlagen der zuständigen Gemeinde unverzüglich zur Stellungnahme bereit. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und die Gemeinde eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde oder die untere Bauaufsichtsbehörde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, teilt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihnen dies mit und bekommen Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall als Bauantrag behandelt werden sollen.

Es steht Ihnen zudem frei, selbst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Dann richtet sich das Verfahren nach den Vorgaben von § 63 LBauO M-V. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem unten stehenden Link.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.06.2026

Zuständigkeit

Die erforderlichen Unterlagen sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 


Zuständige Stelle(n)