Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen


Volltext

Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung eines Teils der baulichen Anlage beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Nutzungsänderungen. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung beginnen möchten.

Die Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.


Handlungsgrundlage(n)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.


Erforderliche Unterlagen

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.


Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.

Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörden


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt