Mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.09.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.


Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Standesamt, das den entsprechenden Sterberegistereintrag führt oder auf diesen direkten Zugriff hat


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.


Zuständige Stelle(n)