Abfallentsorgernummer beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Entsorgernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.


Voraussetzungen

Abfallentsorgernummern können nur für bereits genehmigte Abfallentsorgungsanlagen vergeben werden. 


Fristen

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. 


Erforderliche Unterlagen

Einige zuständige Behörden verlangen Kopien der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges. Diese können Sie ggf. als PDF-Datei hochladen.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Erteilung einer Entsorgernummer fallen gemäß Gebührenziffer 313.14 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal EUR 250,00 an.

Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlicht.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Verfahrensablauf

Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorgerin von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)


Zuständigkeit

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zuständiger Mitarbeiter

Ulrike Pietz
Telefon +49 385 588-68501