Denkmal: Auskunft beantragen


Volltext

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.


Fristen


Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

30.06.2021

Zuständigkeit

Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte


Ansprechpunkt

Untere Denkmalschutzbehörde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt