Regionales Raumentwicklungsprogramm: sich an der Erstellung beteiligen


Volltext

Als Person (Öffentlichkeit), Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle können Sie sich an der Neuaufstellung oder Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Öffentliche Stellen sind Behörden oder Einrichtungen, die im Auftrag des Staates oder der öffentlichen Hand Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Kommunen, Versorgungsunternehmen oder Bildungseinrichtungen.

Das jeweilige regionale Raumentwicklungsprogramm entwickelt sich aus dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Es legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung in der Region fest und konkretisiert das Landesraumentwicklungsprogramm für die Region.

Das jeweils gültige Regionale Raumentwicklungsprogramm können Sie online einsehen. Es besteht im Allgemeinen aus:


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des regionalen Raumentwicklungsprogramms im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen, den konkreten Zeitraum entnehmen Sie der Bekanntmachung oder den Angaben auf dem Beteiligungsserver MV. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige öffentliche Stellen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.10.2025

Zuständigkeit

zuständiger Regionaler Planungsverband in Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regionaler Planungsverband Vorpommern; Geschäftsstelle c/o Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
Adresse
Schuhhagen 3
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt