Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

​​​​​​Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere sind dies:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Je nach Vorhaben sehr unterschiedlich


Formulare


Weiterführende Informationen

Begriff: Subventionserheblichkeit

Subventionserheblich im Sinne des § 264 Absatz 8 und 9 des Strafgesetzbuches sind alle Angaben, die nach dem Zuwendungszweck, bestehenden Rechtsvorschriften, dem § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, den Bestimmungen dieser Verwaltungsvorschrift oder sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.04.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft
Adresse
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt