Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden
Volltext
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-125
038322 54-703Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-124
038322 54-703