Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden


Volltext

Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

eGo M-V


Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-125
Telefax 038322 54-703

Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-124
Telefax 038322 54-703