Schlachtung: Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.04.2022

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Städte


Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:


Verfahrensablauf

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:


Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja


Fristen

3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)


Bearbeitungsdauer

unverzüglich


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

pro Tier bei Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen


Erforderliche Unterlagen

keine


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt