Schlachtung: Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.04.2022

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte


Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja


Fristen

3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen


Voraussetzungen

Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)


Verfahrensablauf

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 


Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 


Erforderliche Unterlagen

keine


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt