Schlachtung: Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung anmelden


Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)


Verfahrensablauf

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 


Bearbeitungsdauer

unverzüglich


Fristen

3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung


Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.04.2022

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt


Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
03831 115


Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115