Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.08.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

ab 500.000 EUR beantragte Aufwendungen: EUR 500,00 Gebühr für je weitere 500.000 EUR beantragte Aufwendungen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Hinweise (Besonderheiten)

Die steuerliche Vergünstigung können Sie für folgende Kulturgüter beantragen:


Volltext

Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Kulturgüter zu schützen.

Wenn Sie Kulturgüter mit Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen instand halten, können Sie deshalb steuerliche Vergünstigungen erhalten. Dies gilt, wenn Sie das Kulturgut nicht zu Gewerbe- oder Wohnzwecken nutzen wollen.

Um eine steuerliche Vergünstigung zu bekommen, benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung. Folgende Personen können diese bei der zuständigen Behörde beantragen:

Die Bescheinigung können Sie als Nachweis für die Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft, ob Sie die erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie ist eine Vergünstigung von bis zu 9 Prozent jährlich über 10 Jahre lang steuerlich geltend machen.


Zuständigkeit


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt