Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen


Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
  2. Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.

Fristen

Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständige Mitarbeiter

Johann Backhaus (Sachbearbeitung)
Telefon +49 385 588-18421

Anja Düring (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-18420

Robert Eggebrecht (Fachperson für Datenschutz)