Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
Volltext
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert. Damit wird die eigentumsrechtliche Einheit von Grundstück und Gebäude rechtssicher erfasst und ergänzt den Eigentumsnachweis des Grundbuchs, der zum Beispiel für Beleihungen und Baufinanzierungen von den Kreditinstituten verlangt wird. Sie selbst können anhand der amtlichen Liegenschaftskarte oder der öffentlich im Internet zugänglichen amtlichen Geo-Portale Ihre nachbarschaftsrechtlichen Belange, wie zum Beispiel Abstände zu bestehenden Gebäuden oder geplanten Bauvorhaben, erkennen und gegebenenfalls amtlich prüfen lassen. Die Daten des Liegenschaftskatasters mit den Flurstücksgrenzen und Gebäuden bilden die Grundlage für die Bauleitplanung (zum Beispiel Bebauungspläne der Gemeinden).
Auch bei öffentlichen Planungen werden die Daten des Liegenschaftskatasters herangezogen, wenn es zum Beispiel um den Abstand der Wohnbebauung von bestimmten Vorhaben geht, wie beispielsweise von Straßen und Windenergieanlagen oder Planungen zum Lärmschutz und der Hochwasservorsorge. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude werden in zahlreiche Geoinformationssysteme übernommen und sind vielfach Grundlage sowohl für moderne Navigationssysteme als auch für Karten, wie zum Beispiel Notfall- und Brandeinsatzkarten von Rettungsdiensten und Feuerwehren. Der Rettungssanitäter erreicht Sie im Notfall in kürzester Zeit. Die Unternehmen der Energie-, Telekommunikations- und Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung sowie Post- und Paketzustellung nutzen ebenfalls diese Daten, um ihre Leistungen zu organisieren und Sie zu erreichen. An allen diesen Stellen ist es wichtig, dass die Daten über Grundstücke und Gebäude genau sind und das Vertrauen der Nutzer genießen. Dies gewährleistet das amtliche Liegenschaftskataster, dessen Inhalte von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterämter) erfasst werden. Die Kosten für die Durchführung tragen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer.
Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden sind. Als Gebäude zählt dabei jede selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder dafür bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein. Die Pflicht ist nicht personengebunden, sondern gleicht einer öffentlichen Last, die den jeweiligen Eigentümer betrifft. Sie entsteht unabhängig davon, ob die Maßnahme genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Wird das Gebäude aufgrund eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)
- Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
- Wenn ein Dritter die Gebühren tragen soll: Erklärung zur Kostenübernahme
Voraussetzungen
- Es muss bereits ein Gebäude errichtet worden sein oder der Grundriss eines Gebäudes hat sich verändert.
- Das Gebäude ist nach dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden.
- Es muss sich um eine selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage handeln. Diese kann von Menschen betreten werden und ist geeignet oder dafür bestimmt, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Gebäudes. Für ein Einfamilienhaus mit einem Wert bis 500.000,00 EUR fallen beispielsweise 1.030,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer an.
- Erfolgt nur eine Änderung des Grundrisses, zum Beispiel durch Anbau oder Teilabriss, so wird die Gebühr für die Erfassung des geänderten Gebäudes nach benötigtem Zeitaufwand berechnet.
- Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt jedoch maximal die Höhe der Gebühr, welche für eine erstmalige Einmessung des kompletten Gebäudes fällig wäre. Es fallen im Anschluss an die Gebäudeeinmessung weitere Gebühren für die Übernahme der Ergebnisse der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster an.
- Die Gebühr kann sich reduzieren, wenn die Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt wird, der bereits bei der Anfertigung des Lageplans oder der Absteckung des Grundrisses tätig war.
- Es ergeben sich Gebühreneinsparungen, wenn die Gebäudeeinmessung in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer anderen Liegenschaftsvermessung (beispielsweise Grenzfeststellung und Abmarkung) durchgeführt wird.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese beträgt 12% der Vermessungsgebühr für die Gebäudeeinmessung.
Verfahrensablauf
Die Einmessung von Gebäuden beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder die zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) prüft Ihren Antrag.
- Die Gebäudeeinmessung wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder von der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) vorgenommen. Über die Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden Sie vorab informiert.
- Nach Abschluss der Gebäudeeinmessung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Einmessung.
- Zahlen Sie die Gebühren.
- Die Unterlagen der Einmessung werden zur Übernahme ins Liegenschaftskataster der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) übergeben. Diese übersendet Ihnen nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster den Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftskataster mit einem entsprechenden Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Bearbeitungsdauer
maximal 1 Jahr
Fristen
- Sobald die Errichtung des Gebäudes erfolgt ist, muss die Einmessung beantragt werden.
- Es entsteht keine Verjährung der Einmessungspflicht.
Weiterführende Informationen
- Planen und Bauen in Mecklenburg-Vorpommern
- Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in MV
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB)
Hinweise (Besonderheiten)
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Veranlassung der Gebäudeeinmessung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
- Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
- Die zuständige Vermessungs- und Geoinformationsbehörde kann zur Erfüllung der Pflichten eine Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist die Gebäudeeinmessung selbst durchführen oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen. Die hierbei anfallenden Kosten haben die Verpflichteten zu tragen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2025Zuständigkeit
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- örtliche zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Ansprechpunkt
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
- zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 41.10 - Vermessung
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
Adresse
Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Daniel Golnik (Fachperson für Datenschutz)
0381 40569-0
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta
Adresse
Demminer Straße 65
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Arno Mill
Adresse
Altes Schulhaus 1
18528 Mölln-Medow
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
Adresse
Poeler Straße 96
23970 Wismar, Hansestadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
Adresse
Hinrichsdorf 3
18146 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
Adresse
Mecklenburgstr. 61
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
Adresse
Grabenstr. 16
18273 Güstrow, Barlachstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
Adresse
Beethovenstraße 5
17192 Waren (Müritz), Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
Adresse
Mühlenstraße 8
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
Adresse
Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Wittenförden
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
Adresse
Mühlenstraße 8
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
Adresse
Marienstraße 22-24
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Mario Sankowski (Fachperson für Datenschutz)
03834 57520
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Philipp Kelm
Adresse
Königsstr. 11
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
Adresse
Schwedenstraße 21
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
Adresse
Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Helen Schiejok (Fachperson für Datenschutz)
03871 267008
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
Adresse
Friedländer Straße 16
17389 Anklam, Hansestadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 39
17139 Malchin, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Steffen Möbius (Fachperson für Datenschutz)
03994 633363
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
Adresse
Möskenweg 10a
17454 Zinnowitz, Ostseebad
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel
Adresse
Hainholzstr. 6a
18435 Stralsund, Hansestadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
Adresse
Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Wittenförden
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
Adresse
Hauptstr. 41
18573 Rambin
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
Adresse
Dorfanger 3
17192 Klink
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
Adresse
Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Elisabeth Gajek (Fachperson für Datenschutz)
0385 5916712
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
Adresse
Hafenstraße 48
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen
Adresse
Alter Postweg 32
19294 Neu Kaliß
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Herbert Weinert
Adresse
Lindenstraße 16
17109 Demmin, Hansestadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
Adresse
Ringstr. 18a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
Adresse
Alexandrinenstr. 26/27
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
Adresse
Lübecker Straße 26
23923 Schönberg, Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
Adresse
Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Harald Waschki (Fachperson für Datenschutz)
0170 7786533
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
Adresse
Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Matthias Kahle (Fachperson für Datenschutz)
0381 776710
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
Adresse
Mühlenstraße 34
17207 Röbel/Müritz, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
GDI - Gesellschaft für Datenschutz und Information Olaf Tenti (Fachperson für Datenschutz)
02331 3568320
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
Adresse
Ginsterweg 8
19288 Ludwigslust, Stadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
Adresse
Friedrich-von-Flotow-Ring 18
18190 Sanitz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
Adresse
Wiesenstraße 15
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Heiko Adler (Fachperson für Datenschutz)
0395 7071361
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
Adresse
Lange Str. 50
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Hans-Joachim Grüning (Fachperson für Datenschutz)
038231 774448
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
Adresse
In den Dünen 66
18565 Vitte
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
Adresse
Sassenstraße 9
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
Adresse
Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Helen Schiejok (Fachperson für Datenschutz)
03871 267008
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
Adresse
Rostocker Str. 14a
18069 Lambrechtshagen
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Felix Möbius (Fachperson für Datenschutz)
0381 776490
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
Adresse
Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Dr. Bernd Meyer - Firma DATA PRO SECURITY (Fachperson für Datenschutz)
0171 2257527
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
Adresse
Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Daniel Golnik (Fachperson für Datenschutz)
0381 40569-0
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Kai Warnke
Adresse
Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
Adresse
Platz der Freiheit 10
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
Adresse
Am Anger 8
17039 Zirzow
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Swantje Sy (Fachperson für Datenschutz)
0395 5443477
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz
Adresse
Am Hechtgraben 15
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
Adresse
Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Petra Zeise (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
Adresse
Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Daniel Milhan (Fachperson für Datenschutz)
0381 801370
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
Adresse
Ahornstr. 13
19075 Pampow
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
Adresse
Bülower Straße 24
19217 Rehna, Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Kerstin Siwek (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Beatrice Pawel
Adresse
Feldstr. 4
19230 Hagenow, Stadt
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
Adresse
Straße der Einheit 7
17309 Jatznick
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Walter Lukmann (Fachperson für Datenschutz)
07223 9566677
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
Adresse
Kanalstraße 20
23970 Wismar, Hansestadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Ulrike Schirm (Fachperson für Datenschutz)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
Adresse
Obotritenring 17
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Ulrich Wille (Fachperson für Datenschutz)
0385 761100