Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen


Volltext

Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Fischereipachtvertrag


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid


Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage


Fristen

keine


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V


Fachlich freigegeben am

18.02.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt