Bootsregister: Änderung der Bescheinigung beantragen


Volltext

Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Änderung der Daten 


Voraussetzungen

Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.

Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

29,00 bis 42,00 EUR


Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage


Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit


Formulare


Weiterführende Informationen

keine


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft


Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt