Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen


Volltext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage


Fristen

keine


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.05.2023

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft


Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt