Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen


Volltext

Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 60,00 bis 250,00


Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr


Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage


Fristen

keine


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei


Fachlich freigegeben am

18.02.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt