Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt beantragen


Volltext

Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung muss nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer beantragt werden. Dem Antrag auf Anerkennung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und die für den jeweiligen Weiterbildungsgang erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Landestierärztekammer prüft den Antrag und die Nachweise auf Vollständigkeit und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit. In angemessener Zeit wird von der Kammer entschieden, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grund der Darlegungen des Antragstellers in der mündlichen Prüfung, ob dieser das vorgeschriebene besondere und zusätzliche Wissen auf dem von ihm gewählten Gebiet oder Bereich erworben hat. 
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der Landestierärztekammer das Ergebnis der Prüfung unter Beifügung des Ergebnisprotokolls schriftlich mit. Bei bestandener Prüfung stellt die Landestierärztekammer dem Antragsteller eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.

Wer in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen hat, erhält auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.
Eine nicht gleichwertige Weiterbildung kann unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung ist die ordnungsgemäße Absolvierung einer Weiterbildung sowie die anschließende erfolgreiche Absolvierung einer mündlichen Prüfung oder die Feststellung der Gleichwertigkeit einer von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildung. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Landestierärztekammer erhebt Gebühren und Auslagen (Kosten) von den Antragstellern für diese Verwaltungstätigkeiten. 


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit vom Vorliegen der vollständigen Nachweise, der Dauer der Prüfung der Unterlagen durch den Weiterbildungsausschuss und der Festlegung des Prüfungstermins ca. 3 - 6 Monate.


Fristen


Fachlich freigegeben durch

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.11.2020

Zuständigkeit

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf


Ansprechpunkt

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Telefon: +49 38208-60541
Telefax: +49 38208-80316
E-Mail: LTK.MV@t-online.de


Zuständige Stelle(n)

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf