Approbation: Ersatzurkunde beantragen


Fachlich freigegeben am

14.02.2022

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fristen

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.


Voraussetzungen

Keine


Handlungsgrundlage(n)

Richtet sich nach Landesrecht.


Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt