Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen


Volltext

Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, bedarf der Zulassung. 
Zugelassen werden ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung (Zulassungseinheit).

Das forstliche Vermehrungsgut wird dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

formloser schriftlicher Antrag


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz


Verfahrensablauf

Antrag des Waldbesitzers beim zuständigen Forstamt. Das Forstamt informiert die zuständige Landesstelle (Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion, Jatznick) über die Antragstellung. 

Die Landesstelle koordiniert die Bereisungsrunden (Vor-Ort Begutachtung der Bestände) eines durch die oberste Forstbehörde berufenen Gutachterausschusses. Die hierbei zugelassenen Bestände werden von der Landesstelle in ein Erntezulassungsregister eingetragen.

Die Länder teilen die Registereintragungen und die jeweiligen Änderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit. Die Bundesanstalt erstellt als Zusammenfassung des Registers eine Liste der Zulassungseinheiten.


Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Jahre, da nur 1 bis 2 Bereisungen pro Jahr durchgeführt werden.


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesforst M-V, Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion


Fachlich freigegeben am

11.01.2021

Zuständigkeit

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern AöR
Kompetenzzentrum forstliche Nebenproduktion


Ansprechpunkt

Antragstellung sowie Beratung und Information beim örtlich zuständigen Forstamt.


Zuständige Stelle(n)

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Stefanie Wiedow (Fachperson für Datenschutz)