Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages in den Berufen der Landwirtschaft oder Hauswirtschaft beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.08.2024

Voraussetzungen

Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in das Verzeichnis einzutragen, wenn 


Fristen

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.

Entsprechendes gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller Voraussetzungen ca. 2 Wochen.


Volltext

Die Eintragung umfasst für jedes Berufsausbildungsverhältnis 

  1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  2. Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach diesem Gesetz oder nach der Handwerksordnung einschließlich Ausbildungsberuf,
  3. Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen,
  4. Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  5. Berufsausbildung im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums,
  6. Tag, Monat und Jahr des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung,
  7. die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages vereinbarte Vergütung für jedes Ausbildungsjahr,
  8. Tag, Monat und Jahr des vertraglich vereinbarten Beginns und Endes der Berufsausbildung sowie Tag, Monat und Jahr einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses,
  9. Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  10. Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtliche Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  11. Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden gegenüber dem Ausbildungsbetrieb Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben. Für Auszubildende ist die Eintragung kostenfrei.

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 640
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt