Ausbildungsstätte: Eignungsprüfung beantragen


Volltext

Eine Ausbildungsstätte darf nur Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn sie nach Art und Einrichtung dafür geeignet ist.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, prüft die zuständige Stelle vor Ort, ob Sie geeignet sind.

Als Leiterin oder Leiter einer potenziellen Ausbildungsstätte müssen Sie diese deshalb für eine Eignungsprüfung anmelden. Die Prüfung stellt fest, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können.

Falls Ihre Ausbildungsstätte nicht die geforderten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln kann, kann sie dennoch als geeignet gelten. Hierfür müssen die Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen können, zum Beispiel:

Dies müssen Sie im Ausbildungsvertrag entsprechend mit Ihren Auszubildenden vereinbaren.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Ausbildungsstätten für manche Berufsgruppen gelten nur als geeignet, wenn sie von der zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt wurden. Das gilt zum Beispiel in der Land- oder Hauswirtschaft.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.03.2026;26.06.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.


Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie gemäß den vereinbarten Vorgaben Auszubildende einstellen und ausbilden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.


Zuständige Stelle(n)

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt