Ausbildungsstätte: Eignungsprüfung beantragen
Volltext
Eine Ausbildungsstätte darf nur Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn sie nach Art und Einrichtung dafür geeignet ist.
Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, prüft die zuständige Stelle vor Ort, ob Sie geeignet sind.
Als Leiterin oder Leiter einer potenziellen Ausbildungsstätte müssen Sie diese deshalb für eine Eignungsprüfung anmelden. Die Prüfung stellt fest, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können.
Falls Ihre Ausbildungsstätte nicht die geforderten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln kann, kann sie dennoch als geeignet gelten. Hierfür müssen die Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen können, zum Beispiel:
- bei überbetrieblichen Lehrgängen
- in Schulungen bei externen Bildungsträgern oder
- im Rahmen von Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten
Dies müssen Sie im Ausbildungsvertrag entsprechend mit Ihren Auszubildenden vereinbaren.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ihr Betrieb verfügt über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten.
- Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder.
Ausbildungsstätten für manche Berufsgruppen gelten nur als geeignet, wenn sie von der zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt wurden. Das gilt zum Beispiel in der Land- oder Hauswirtschaft.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.03.2026;26.06.2026Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
- Ein Berater der zuständigen Stelle führt dann mit Ihnen ein Gespräch. Der Berater begutachtet Ihr Unternehmen vor Ort. Der Berater verlangt gegebenenfalls Nachweise zur Feststellung der Eignung.
- Nach Klärung aller offenen Fragen gilt das Verfahren als abgeschlossen.
Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie gemäß den vereinbarten Vorgaben Auszubildende einstellen und ausbilden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständige Stelle(n)
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
0381 338-650
Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf
Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt