Ausbildungsstätte in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft: Anerkennung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)


Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.


Volltext

Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden werden, wenn

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

In den Berufen der Land- und Hauswirtschaft muss zusätzlich eine Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die nach Landesrecht zuständige Behörde erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern diese Behörde.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In der Regel werden von der für die Beratung zuständigen Stelle keine Gebühren erhoben.

Verwaltungsgebühr
300 EUR (FIX)

für die Feststellung der Eignung einer Ausbildungsstätte gemäß § 27 Absatz 3 oder 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der zuständigen Stelle oder bei der dortigen Ausbildungsberatung.


Formulare


Voraussetzungen


Fristen


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 640
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt