Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen


Volltext

Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
 
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

Bildungsgang/Dauer 

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweise:


Voraussetzungen

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)


Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen


Fristen

Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständigkeit

Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern "Johann Heinrich von Thünen"
Bockhorst 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 264300
Telefax: 03843 212536 
E-Mail: post-gue@fs.mv-regierung.de
 


Zuständige Stelle(n)

Fachschule für Agrarwirtschaft
Adresse
Bockhorst 1
18273 Güstrow, Barlachstadt