Handwerk: zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.11.2025

Volltext

Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen. Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung bereits abgelegt haben, oder entsprechende Berufspraxis besitzen.

Durch die Meisterprüfung wird festgestellt

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen, in denen folgende Kenntnisse geprüft werden:

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und dürfen den Meistertitel führen. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

Sollten Sie einen Teil der Prüfung nicht bestehen, können Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.


Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen  erfüllen:


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. In der Regel ist die Handwerkskammer zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehen Gebühren sowie eventuell weitere Kosten. Kammerabhängig können diese gegebenenfalls von der zuständigen Kammer getragen werden. Für die Zulassung zum Meisterprüfungsverfahren können je nach zuständiger Kammer ebenfalls Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer in Erfahrung bringen.


Zuständigkeit

Handwerkskammer


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt