Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

für den Erstantrag. Ein Antrag umfasst den Antrag zum Einsatz eines Pflanzenschutzmittels je Kultur, je Indikation.

Verwaltungsgebühr
25 EUR (FIX)

für den Folgeantrag


Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist postalisch an die zuständige Behörden zu senden.


Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:


Volltext

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

und

  1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

  1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
  2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 400
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt