Förderung: Zuschuss für Investitionen in der Aquakultur beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

27.03.2025

Bearbeitungsdauer

90-Tagefrist nach Eingang des Auszahlungsantrages


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden können zum Beispiel:

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Unternehmen jeder Rechtsform sein, die Investitionen im Bereich der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Zuwendungsempfänger müssen die Kriterien eines Klein- und mittelständischen Unternehmens (KMU) erfüllen, das heißt sie dürfen nicht mehr als 249 Beschäftigte und 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro haben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der europäischen Gemeinschaft (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF) und Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Vorhaben mit mehr als 34 Mio. Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersätze

Es sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit diejenigen Maßnahmen zugrunde zu legen, die den angestrebten Zweck mit dem geringsten vertretbaren Aufwand erfüllen.
 


Verfahrensablauf

Ein Förderantrag muss schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fristen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 480 - Fischerei, Fischwirtschaft,; Verwaltungsbehörde für den EMFF und EMFAF
Adresse
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt