Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft beantragen


Volltext

Betreiberinnen und Betreiber von Behandlungsanlagen zur Aufbereitung von Altholz für die Holzwerkstoffherstellung sind dazu verpflichtet, regelmäßig durch von der zuständigen Behörde bekannt gegebene Stellen Prüfungen und Untersuchungen zu Schadstoffgehalten von Altholz durchführen zu lassen.

Wollen Sie diese Kontrollen durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, Sie für die Bekanntgabe als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bekanntgabe beziehungsweise Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Die Fremdüberwachung dient der Überprüfung der Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers einer Altholzbehandlungsanlage und der von ihm durchgeführten Untersuchungen, einschließlich der Aufzeichnungen und Ergebnisse aus der Eigenüberwachung. Auch die Einhaltung der Grenzwerte für Quecksilber und polychlorierte Biphenyle sind zu überprüfen.

Voraussetzung für die Tätigkeit der Fremdüberwachung sind Anerkennung und Bekanntgabe durch die Behörde auf Antragstellung. Als Antragsteller muss die tätige Person über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügen. Dann kann diese Person Fremdüberwachungen in Altholzbehandlungsanlagen entsprechend den Vorgaben der Altholzverordnung (AltholzV) durchführen.

Die Bekanntgabe erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Geschäftssitz hat und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Besteht kein Geschäftssitz im Inland, so ist das Land zuständig, in dem der Antragsteller die Tätigkeit der Fremdüberwachung vorrangig ausübt. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

Im Ausland ausgestellte Anerkennungen werden anerkannt, soweit sie gleichwertig sind.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen.


Voraussetzungen

Will die Person als eine Stelle, die nach Altholzverordnung regelmäßig Fremdüberwachungen in Altholzbehandlungsanlagen durchführt, bekannt gegeben werden, ist ein Antrag erforderlich. Es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 67,00 EUR


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Untersuchungsstelle für Altholz. Befindet sich Ihr Geschäftssitz im Ausland, so stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie die Untersuchungstätigkeit vorrangig ausüben werden.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Das Verwaltungsverfahren setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

  1. schriftliche Beantragung - Prüfung des Antrages durch zuständige Behörde (evtl. Nachforderung von Unterlagen)
  2. Bescheidung
  3. öffentliche Bekanntgabe als anerkannte Stelle

Formulare

Formulare: Nein

Onlineverfahren: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist wesentlich abhängig von der Qualität der einzureichenden Antragsunterlagen und dem Zeitpunkt des Vorliegens ihrer Vollständigkeit.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Referat T II 4

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.05.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LUNG 530 - Siedlungsabfallwirtschaft, Deponien, Zertifizierungen
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt