Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.07.2026

Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:


Volltext

Wenn Sie im oder am Flughafen oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung zu einem Flughafen erhalten oder eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen absolviert haben, können Sie die Tätigkeit am Flughafen oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit (z.B. Luftfahrtunternehmen, Fracht- oder Postunternehmen, Warenlieferanten) aufnehmen.
 
 Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig betraut sind mit:

Zu Sicherheitsbereichen zählen:

Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgeht. Die Prüfung umfasst:

Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.
 
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
 
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn

Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Speziell:

Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei:

​​​​​​​sind Sie verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.

​​​​​​​Wenn Sie die Zuverlässigkeit auch für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, teilen Sie:

​​​​​​​der Luftsicherheitsbehörde mit.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert zwischen 3 Tagen und 6 Wochen.

Im Schnitt soll die Bearbeitungsdauer einen Monat betragen. Sie kann jedoch im Einzelfall länger dauern.


Verfahrensablauf

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.

Schriftlicher Antrag:

Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:

​​​​​​​Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.

Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Bei einem positiven Ergebnis:

​​​​​​​Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.

Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise: Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt bei 5 Jahren. Es werden auch Auskünfte von Behörden und aus Strafregistern eingeholt. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.


Zuständigkeit

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation; Luftsicherheitsbehörde


Fristen

Vor Ihrem Arbeitsantritt oder Ihrer Ausbildung an Flughäfen müssen Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vorher einreichen.

Die Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Überprüfte Personen gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Adresse
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg, Freie und Hansestadt