Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen


Volltext

Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

Zum Sicherheitsbereich zählen:

Die Regelung betrifft somit auch: 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:

Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen: 

Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis. Sie können allerdings Widerspruch einlegen.

Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein


Weiterführende Informationen

Bitte wenden Sie sich an die Ausweisstelle des Flughafens.


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

11.02.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Adresse
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg, Freie und Hansestadt